Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland (Version 9/2025)
1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („MAGNI DEU“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen („Geschäfte“) mit den Geschäfts- partnern („Kunden“) der Magni Deutschland GmbH (nachfolgend jeweils „MD“ genannt). Ebenso finden die MAGNI DEU auf Verträge mit den Lie- feranten Anwendung. Maßgebend i s t die bei Vertragsabschluss gül- tige Fassung der MAGNI DEU, die jederzeit unter https:// www.magnith.com/de/allgemeine-verkaufsbedingungen/ abgerufen werden können.
- Die M A G N I D E U gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbezie- hungen, auch wenn sie für diese nicht nochmals ausdrücklich verein- bart
- Die M A G N I D E U gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers sowie etwaige Nebenabreden erlangen nur Verbindlichkeit, sofern eine schriftliche Zu- stimmung unsererseits erfolgt ist.
- Sofern keine abweichende Regelung getroffen ist, gelten für die Ausle- gung der handelsüblichen Vertragsformen die Incoterms® 2020 in der Ausgestaltung EXW einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses gültigen Ergänzungen.
2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote von MD stellen keine rechtlich bindenden Angebote im Sinne des § 145 BGB dar. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind daher lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung zu verstehen.
- Eine Bestellung des Kunden wird nur durch eine Auftragsbestätigung von MD zu einem verbindlichen Vertrag. Eine Bestätigung durch den Handelsvertreter reicht nicht aus. Der Vertragsinhalt bestimmt sich im Zweifel nach dieser Auftragsbestätigung.
- Zusicherungen und Garantien gibt MD dem Kunden stets nur schriftlich und nur unter ausdrücklicher Verwendung der genannten Begriffe.
- Änderungen in der technischen Ausführung durch MD sind auch nach Vertragsschluss zulässig, soweit hierdurch nicht eine wesentliche Funk- tionsänderung eintritt oder der Kunde nachweist, dass die Änderung für Ihn unzumutbar Eine Unzumutbarkeit kommt nicht in Betracht, wenn die Änderung eine technische Verbesserung darstellt oder einer Erwar- tung des Verkehrs bzw. gesetzlichen oder behördlichen Maßgaben ge- schuldet ist.
3 Lieferungsmodalitäten
- Soweit in dem jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich sämtliche Preise ab unserem Werk. Die Preise verstehen sich hierbei in Euro der zum Zeitpunkt geltenden Mehr- wertsteuer. Grundsätzlich erfolgt der Versand nur auf Verlangen des Bestellers; in diesem Fall gehen die zusätzlichen Verpackungs- sowie Fracht- und Transportkosten zulasten des Bestellers und werden von uns in Rechnung gestellt.
- MD ist nur an Liefertermine gebunden, sofern sie dies mit ihren Kun- den ausdrücklich vereinbart hat. Die Einhaltung angegebener Liefer- termine setzt zudem die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, die für eine ordnungsgemäße Erfül- lung durch MD notwendig ist, Zudem steht sie unter dem Vor- behalt einer richtigen und rechtzeitigen Belieferung an MD, sofern MD keine grobe Fahrlässigkeit bei Auswahl des Lieferanten oder der kon- kreten Beschaffung vorzuwerfen ist. Werden Verzögerungen erkenn- bar, informiert MD den Kunden hierüber.
- MD ist zu Teillieferungen Die Verweigerung muss schriftlich erklärt werden und muss zugleich eine schriftliche Begründung enthal- ten, warum objektiv kein Interesse an der Teillieferung besteht.
- Der Verzugseintritt richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften des
- Während der Dauer eines Annahmeverzugs durch den Kunden ist MD zudem unbeschadet sonstiger Rechte, berechtigt, die zu liefernde Ware auf Kosten des Kunden Entsprechendes gilt, wenn MD die Lieferung aufgrund ausstehender Zahlungen oder einer Ver- schlechterung der Vermögenslage des Kunden zurückhält. Für die Einla- gerung kann MD auch einen Spediteur beauftragen. MD ist berechtigt, entstehenden Mehraufwand mit pauschal 0,5 % des Nettokaufpreises für die betreffende Ware pro angefangenen Kalendertag bis zum Höchst- satz von 5 % zu berechnen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass MD kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. MD bleibt zur Geltendmachung weiterer Ansprüche und zum Nachweis eines höheren Schadens berechtigt; eine gezahlte Pauschale ist hierauf anzurechnen.
4 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Zurückbehaltung und Auf- rechnung, elektronische Rechnungsstellung
- Neukunden sind verpflichtet, die erste Bestellung per Vorkasse zu be- zahlen. Eine davon abweichende Vereinbarung ist weder in schriftli- cher noch in mündlicher Form möglich.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung von MD nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- Beanstandungen von Rechnungen hat der Kunde spätestens inner- halb von 7 Tagen nach Rechnungszugang zu erheben, anderenfalls gilt die betreffende Rechnung als genehmigt.
- Ein Abzug von Skonto wird nicht gewährt.
- Zahlungen haben ausschließlich auf das von MD benannte Konto zu erfolgen. Die Kosten des Zahlungstransfers trägt der Kunde. Zahlun- gen mit Wechsel oder Scheck sind ausgeschlossen, es sei denn, MD hat ausdrücklich dieser Zahlungsart zugestimmt. Für den Fall der Zustim- mung MDs werden sie lediglich zahlungshalber angenommen (also nicht anstelle des tatsächlichen Geldeingangs), d. h. sie gelten erst nach endgültiger Einlösung mit der Wertstellung des Tages, an dem MD über den Gegenwert verfügt, als Zahlung.
- Haben sich ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Kosten MDs für die Leistungserbringung um mehr als 10 % erhöht (z.B. durch er- höhte Marktpreise für Rohmaterial oder Bezugsteile, erhöhte Perso- nalkosten oder Entgelte von in die Leistungserbringung einbezoge- nen Dritten, Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Inflations- sprünge, Zollsatzänderungen, flächendeckende Erkrankungen/ Epidemien/ Pandemien), kann MD einen entsprechend höheren Preis verlangen. Diese Preiserhöhung dient lediglich der Abgeltung der zusätzlich ange- fallenen Kosten, dient also nicht der Liegt dieser je- doch 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss vom Kunden unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
- Im Fall eines Zahlungsverzugs ist MD neben der Geltendmachung des Verzugsschadens zudem berechtigt, die weitere Erbringung von Liefe- rung und Leistungen zurückzuhalten und von der Zahlung sämtlicher offener Forderungen durch den Kunden abhängig zu machen und / oder Sicherheiten zu verlangen. Auch ist MD nicht gehalten weitere Maßnahmen zur Einhaltung etwaiger Liefertermine und Mengen (z.B. Einkauf Produktionsvorbereitung u.a.) zu ergreifen.
- Die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrecht ist für den Kunden grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung des Kunden mit Forderungen außerhalb dieses Vertragsverhältnisses ist nur möglich, wenn die jeweilige Forderung rechtskräftig festgestellt oder durch MD anerkannt ist. MD ist berech- tigt, die Leistungen auf elektronischem Wege Der Kunde stimmt widerruflich der Zusendung von Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen per E-Mail im geeigneten Format (z. B. PDF) bei gleichzei- tigem Verzicht auf Papierversand zu und verpflichtet sich, MD hierzu seine E-Mail-Adresse mitzuteilen, um den Empfang dieser elektronisch versendeten Dokumente sicherzustellen.
5 Höhere Gewalt
- Verhindern Umstände höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Sabotage, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, politische Maßnahmenoder behördliche Anordnungen, welche nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten von MD beruhen, Embargos, Import- oder Exportverbote, Zölle oder sonstige von dem Willen und Einfluss MDs unabhängige und unvor- hersehbare Umstände die rechtzeitige Erfüllung zum Liefertermin, ver- schiebt sich dieser unter Berücksichtigung der durch die Umstände verur- sachten Verzögerung. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten MDs oder deren Vorlieferanten eintreten.
- Hat MD eine nicht nur vorübergehende Lieferverzögerung nicht zu vertreten, steht MD ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn die Erfüllung des Vertrages für MD unzumutbar In diesem Fall wird MD den Kun- den über die Nichtverfügbarkeit sowie den Rücktritt informieren. MD ist berechtigt, bereits entstandene Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen; eine darüber hinaus bereits erhaltene Gegenleistung wird dem Kunden zurückerstattet. Schadensersatzansprüche gegen MD stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.
6 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechte- rung der Ware geht auf den Kunden gemäß den Incoterms®2020 (EXW) mit der Übergabe an den Vertragspartner oder den Transporteur am Sitz von MD über.
7 Sicherheit, Eigentumsvorbehalt
- Für Lieferungen und Leistungen ab einem Nettorechnungsbetrag von EUR 100.000 ist MD berechtigt, vom Kunden eine unbedingte, unbe- schränkte und unwiderrufliche Sicherheit einer europäischen Bank oder ein Bankakkreditiv für die Bezahlung des Preises zu verlangen, sofern der Kunde keine Vorleistung für den gesamten Betrag erbracht hat.
- Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, ist die Ware für den vertragsgemäßen Gebrauch frei von Rechten Dritter und im uneingeschränkten Eigentum von MD.
- Die Ware bleibt bis zur restlosen Erfüllung aller Forderungen MDs aus der Geschäftsverbindung das Eigentum von MD („Eigentumsvorbehalt“), sofern nicht eine Sicherheit nach Absatz (1) gestellt wurde.
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt ste- henden Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr Mit der Weiterveräußerung dieser Ware tritt der Kunde schon jetzt die Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen dessen Abnehmer an MD ab. MD nimmt die Abtretung an.
- Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiter- veräußerung selbst einzuziehen, solange nicht MD den Vertrag zulässi- gerweise gekündigt oder auf sonstige Weise beendet hat. Soweit die Forderungen von MD gegen den Kunden fällig sind, ist der Kunde verpflichtet, die von seinen Abnehmern eingezogenen Beträge unver- züglich an MD abzuführen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zah- lungsverzug, ist MD nach Mahnung und angemessener Zahlungsfrist- setzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die aufgrund des Ei- gentumsvorbehaltes noch im Eigentum MDs stehende Ware herauszu- verlangen, abzuholen und bei Verschulden des Kunden Schadenser- satz zu fordern.
- Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass die von MD mit der Abho- lung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware beauftragten Perso- nen zu diesem Zweck den Lagerort der Ware betreten und befahren.
- Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder ver- pfänden noch zur Sicherheit übereignen. Über Pfändungen oder sons- tige Verfügungen durch Dritte hat der Kunde MD unverzüglich zu benach- richtigen.
- MD verpflichtet sich, die MD zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
8 Mängelrüge, Gewährleistung, Rückgriff
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Übereinstimmung mit dem Vertrag, insbesondere auf Vollständigkeit und Beschaffenheit sowie auf Transportschäden zu untersuchen. Erkennbare Abweichun- gen, Mängel und Schäden sind MD gegenüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt, und jedenfalls vor Ver-
oder Bearbeitung mit detaillierter Erläuterung anzuzeigen und zu rügen. Transportschäden sind auf dem Frachtbrief und dem Lieferschein zu vermerken und vom Fahrer des Frachtführers mit Unterschrift zu bestäti- gen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung.
- Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzei-
- Die Annahme der Mängelanzeige stellt kein Anerkenntnis der gerügten Mängel dar.
- Die Sache ist mangelhaft, sofern sie von der getroffenen Vereinbarung über die Beschaffenheit und der vorausgesetzten Verwendung negativ abweicht. Unter die Beschaffenheitsvereinbarung fallen alle Produkt- beschreibungen, Herstellerangaben und sonstige öffentliche Angaben von MD zu der Sache (insb. Kataloge), welche zum Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses veröffentlicht wurden.
- Soweit die gelieferte Sache mangelhaft ist, so ist der Kunde zunächst verpflichtet die Nacherfüllung zu verlangen. MD kann in diesem Fall wählen, ob dem Kunden in diesem Fall Nacherfüllung durch Beseiti- gung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer man- gelfreien Sache (Ersatzlieferung)zu gewähren ist. Ist die von uns ge- wählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den ge- setzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
- MD ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangel- freien Sache, wenn MD ursprünglich nicht zu diesen Leistungen ver- pflichtet war; Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kos- ten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben unberührt.
- Für Mängel, die durch unvorhersehbaren, unsachgemäßen oder über- mäßigen Gebrauch, durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht aus- reichender oder unsachgemäßer Wartung, Instandsetzung bzw. In- standhaltung, durch den Einbau falscher (insbesondere nicht kompa- tibler oder vom Hersteller nicht vorgesehener) Ersatzteile oder durch den Anbau von Anbauteilen oder als Folge von natürlicher Abnutzung oder Verschleiß oder durch nicht aus einem Fabrikationsfehler resul- tierender Korrosion (mit-)entstanden sind, entstehen keine Ge- währleistungsansprüche gegenüber
- Soweit die angemessene Nacherfüllungsfrist vom Kunden erfolglos ab- gelaufen ist oder nach gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, dann kann der Kunde gegenüber MD nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Dieses Recht ist bei einem nur unerheblichen Mangel ausgeschlossen.
- Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Liefer- kette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrau- chervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c 2, 327 Abs. 5, 327u BGB).
- Gebrauchtgeräte verkauft MD wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
- Bei einer gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber Dritten beträgt die Haftungsquote im Innenverhältnis der Gesamtschuldner unterei- nander 100 % zu Lasten des Kunden.
- Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate nach erfolgter Lie- ferung der Ware durch MD, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
9 Haftung auf Schadensersatz
- Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit die MAGNI DEU nicht explizit etwas anderes bestimmen.
- MD haftet unbeschränkt bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verlet- zung von wesentlichen Vertragspflichten, welche von MD arglistig ver- schwiegen wurden oder deren Abwesenheit MD garantiert hat. MD haftet unbeschränkt bei vorsätzlicher und fahrlässiger Verletzung durch MD bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von MD, wenn die Gesundheit, der Körper oder das Leben von Menschen auf Grund von Pflichtverletzung b e e i n t r ä c h – t i g t worden sind. G l e i c h e s g i l t f ü r sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Zudem haftet MD unbeschränkt gemäß Produkthaftungsgesetz.
- Im Fall der einfachen Fahrlässigkeit haftet MD, vorbehaltlich gesetzli- cher Haftungsbeschränkungen (z. Sorgfalt in eigenen Angelegenhei- ten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- für Schäden, welche sich aus der Verletzung einer wesentli- chen Pflichtverletzung ergeben; in diesem Fall ist unsere Haf- tung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schadens begrenzt.
- Soweit dem Besteller Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln zustehen, verjähren diese, mit Ausnahme von 9 Abs. 2 der MAGNI DEU oder soweit nach den MAGNI DEU nicht etwas an- deres bestimmt ist, innerhalb von einem Jahr.
10 Rechte an Software und Unterlagen
- Wird die Ware zusammen mit einer elektronischen Einrichtung verkauft, gewährt MD dem Kunden an der dazugehörenden Software ein grund- sätzlich nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungs-
- Dieses berechtigt den Kunden allein zur bestimmungsgemäßen Nut- zung innerhalb der elektronischen Einrichtung der Ware. Er hat insbe- sondere nicht das Verarbeitungs-, Vervielfältigungs- und/oder Bearbei- tungsrecht an etwaiger verarbeiteter Software.
- Die Übertragung ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Weitergabe an einen Dritten unter Auf- gabe der eigenen Nutzung nachweist, B. im Falle des Weiterver- kaufs der Ware. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, den Erwer- ber vertraglich zur Beachtung der MD zustehenden Rechte zu verpflich- ten. Im Übrigen gelten die Lizenzbedingungen für die Nutzungsüberlas- sung von Software von MD in der jeweils geltenden Fassung.
- Die zum Betrieb der Ware erforderlichen Schriften und Programme sind Gegenstand von Urheber- und Schutzrechten und verbleiben im Eigen- tum von MD.
- Auch an allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kun- den überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie Kalkulationen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sowie an allen Angaben, Know-how, Erfindungen, gewerblichen Schutzrechten, De- signs, Mustern und Marken behält sich MD sämtliche Eigentums-, Urhe- ber-, Verwertungs- und sonstigen Schutzrechte ausschließlich vor.
11 Reparatur- und Wartungsleistungen
- Für den Fall, dass eine Reparatur- und/oder Wartungsleistung vom Kunden bei MD beauftragt wird, dieser aber die reparierte Ware trotz wie- derholter Aufforderung durch MD nach spätestens drei Monaten nicht ab- holt, ist MD berechtigt, nach vorheriger Verkaufsandrohung die Ware zu verwerten und den daraus erzielten Erlös mit noch offenen Forderungen zu verrechnen. Der über den offenen Rechnungsbetrag hinausgehende Erlös wird an den Kunden ausgezahlt, sobald er MD eine Bankverbindung hierfür mitteilt.
12 Freistellung
- Der Kunde stellt MD auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen. Dies beinhaltet insbesondere die Abwehr von direkten Ansprüchen oder behördlichen Maßnahmen, die Verteidigung gegen indirekte Ansprüche oder behördli- che Maßnahmen gegen MD, die Zurverfügungstellung aller erforderlichen Informationen und die Übernahme von Prozesskosten und allen sonstigen erforderlichen Aufwendungen zur Abwehr und Verteidigung. Ohne die vor- herige Zustimmung MDs darf der Kunde zum Nachteil MD mit Dritten oder Behörden keine diesbezüglichen Vereinbarungen schließen.
13 Exportkontrolle
- Gelieferte Ware und Software können den Exportkontrollbestimmun- gen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Staaten unterliegen.
- Aus diesem Grunde steht jeder Vertragsschluss unter dem Vorbe- halt, dass kein Lieferungs-/Leistungsverbot nach den einschlägigen Zoll- und Außenhandelsvorschriften besteht bzw. die jeweils erforder- lichen behördlichen Genehmigungen, Zulassungen oder sonstige Do- kumente, die MD zur Vertragserfüllung benötigen sollte, erteilt
- Der Kunde ist zur Beachtung von Export- und/oder Importbestimmun- gen und -beschränkungen verpflichtet. Er wird MD zudem alle dies- bezüglichen Informationen mitteilen; andernfalls muss der Kunde etwa- ige Mehrkosten selbst Werden dem Kunden Umstände bekannt, die der Ausfuhr oder Einfuhr der Ware hinderlich sind, hat er MD hiervon unverzüglich zu unterrichten. Ist die Beschaffung von erforderlichen Aus- fuhr- oder Einfuhrdokumenten ungewiss, ist MD berechtigt, nach noch- maliger Fristsetzung von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten.
14 Entsorgung
- Handelt es sich bei der Ware um ein Elektro-/Elektronikgerät oder eine Fahrzeug- bzw. Industriebatterie im Sinne einer EU-Richtlinie/-Verord- nung oder handelt es sich um nicht systembeteiligungspflichtiges Verpackungsmaterial, bietet MD dem Kunden auf dessen beim Kauf- vertragsabschluss schriftlich zu äußernden Wunsch an, die Entsorgung gegen Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten nach den ge- setzlichen Vorschriften zu übernehmen. Andernfalls übernimmt der Kunde die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Der Kunde stellt MD und die Lieferanten MDs in diesem Fall von den gesetzlichen Verpflichtungen und den damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
- Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weiter- gibt, vertraglich dazu zu verpflichten, die gelieferte Ware nach Nut- zungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschrif- ten zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine ent- sprechende Weiterverpflichtung Unterlässt es der Kunde, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nut- zungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den ge- setzlichen Vorschriften zu entsorgen.
15 Reverse Engineering
- Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen von MD im durch Reverse Engineering zu erlangen. „Reverse Engineering“ sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Tes- tens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammen- baus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen von MD zu
- Bei einem Verstoß der vorgenannten Verpflichtung kann von MD eine Vertragsstrafe Die Vertragsstrafe wird nach billigem Ermes- sen im Streitfall in die Abwägung des jeweils zuständigen Gerichts ge- stellt.
16 Geheimhaltung
- Alle nicht bereits offenkundigen Informationen MDs sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Solche Informationen sind jederzeit auf Verlangen von MD oder wenn es nicht zu einem Geschäft kommt, unverzüglich zurück- zugeben bzw. zu löschen.
17 Datenschutz
- Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich, werden im Zuge der Ge- schäftsbeziehung auftragsbezogene Kundendaten erhoben und verar- beitet. Diese Kundendaten werden intern an die MD Verkaufs- und Service-Mitarbeiter sowie zweckgebunden a n v e r b u n d e n e U n t e r n e h m e n und/oder externe Geschäftspartner übermittelt.
- MD macht das berechtigte Interesse geltend, die im Rahmen des Kaufs von Waren oder Dienstleistungen erhaltenen Daten auch für Zwecke der werblichen Ansprache zu nutzen (Art. 6 Abs. 1 lit. f in Verbindung mit Erwägungsgrund 47 DSGVO sowie in Verbindung mit § 7 Abs. 3 UWG). Der Kunde hat ein jederzeitiges Widerspruchsrecht.
- MD gewährleistet die vertrauliche und sichere Behandlung der Daten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung und weiterer Datenschutz- bestimmungen wie des deutschen Dies er- folgt bei der zweckgebundenen Übermittlung an Dritte bspw. durch den Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung unter Einbezug ge- eigneter Garantien und durch eine sorgfältige Auswahl der Partner und Dienstleister von MD.
- Eine ausführliche Datenschutzbelehrung wird dem Kunden beim Ver- tragsabschluss überlassen.
18 Übertragung von Rechten und Pflichten, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus der Geschäftsbeziehung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Einwilligung MDs.
- Bei allen sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Münster. MD ist allerdings berechtigt, auch an jedem ande- ren gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu
- Der Erfüllungsort ist nach den Incoterms®2020 (EXW) am Sitz von MD in Mergenthalerstraße 27, 48268 Greven.
- Es gilt deutsches
19 Besondere Bestimmungen für Online-Bestellungen
- Über seinen Online-Shop verkauft MD nur an gewerbliche
- Die Warenpräsentation im Online-Shop beinhaltet noch kein verbindli- ches Das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages geht von dem Kunden aus, indem dieser seine voll- ständige Bestellung an MD absendet. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde auch seinen Warenkorb und die Angaben zu den Liefer- und Zahlungsmodalitäten prüfen und ändern. An seine Bestellung bleibt der Kunde 14 Tage gebunden, d. h. der Vertrag kommt verbindlich zu- stande, wenn MD die Bestellung innerhalb dieser Frist annimmt.
- Wenn der Kunde nach dem Absenden der Bestellung per E-Mail eine Bestätigung über den Zugang der Bestellung bei MD (Bestellbestäti- gung) erhält, stellt dies noch keine Vertragsannahme dar. Die Ver- tragsannahme erklärt MD innerhalb der Annahmefrist gemäß Absatz
- durch separate E-Mail, sobald MD dem Kunden die Fertigung seiner Ware bestätigen kann (Auftragsbestätigung) oder die Ware das Lager verlässt (Versandbestätigung).
- Sofern die Bestellung mehrere Artikel umfasst, kommt der Vertrag nur über diejenigen Artikel zustande, die in der Auftrags- oder Versandbe- stätigung MDs ausdrücklich aufgeführt sind. Vorstehendes gilt auch, wenn der Kunde aufgrund der gewählten Zahlungsart den Kaufpreis bereits vor Vertragsschluss bezahlt oder zur Zahlung angewiesen hat. Soweit der Vertrag in diesem Fall aus irgendeinem Grund doch nicht zustande kommt, wird MD dies dem Kunden per E-Mail (bei teilweiser Vertragsannahme zusammen mit der Auftrags- oder Versandbestäti- gung für die lieferbaren Artikel) mitteilen und die Vorauszahlung unver- züglich erstatten.
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